Im Folgenden skizziere ich Ihnen den formalen Ablauf:
1. Sie überlegen eine Psychotherapie zu beginnen und nehmen Kontakt per E-Mail zu mir auf.
2. Sie erhalten zunächst einen Termin für die sog. psychologische Sprechstunde. Hier lernen wir uns kennen und ich verschaffe mir einen ersten groben Überblick über ihr Anliegen. Dies kann 1-2 Termine in Anspruch nehmen. Falls Ihr Anliegen nach erstem Augenschein zu meinem Angebot passen könnte und ich freie Behandlungskapazitäten habe, werden wir anschließend mit der Probatorik beginnen.
3. Der Gesetzgeber gibt uns nun die Möglichkeit, uns im Rahmen der sogenannten probatorischen Sitzungen besser kennenzulernen und etwas mehr in die Tiefe zu gehen: Seit wann bestehen ihre Beschwerden, wie haben sie sich im Laufe der Zeit entwickelt, was ist die Ursache ihrer Beschwerden, wie ausgeprägt sind diese, liegt bei Ihnen überhaupt eine behandlungsbedürftige seelische Erkrankung vor, welcher Therapieansatz ist erfolgversprechend, liegen die nötigen Voraussetzungen vor um zum jetzigen Zeitpunkt eine Behandlung zu beginnen, hat eine Therapie bei Ihnen Aussicht auf Erfolg etc.? Diese Phase nimmt 3-4 Sitzungen in Anspruch.
Ergebnis der Probatorik kann sein, dass:
4. Wird die Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt. Dies sind zunächst 12 Sitzungen.
All dies mag Ihnen sehr langwierig, umständlich und vielleicht auch "unfair" vorkommen, schließlich geht es Ihnen gerade nicht gut und Sie brauchen jetzt Hilfe!
Sie sollten aber unbedingt wissen, dass dieses Vorgehen Ihrem Schutz dient! Schutz vor Behandlungsfehlern, Schutz vor negativen Erfahrungen mit dem Medizinwesen bzw. im Kontext Psychotherapie, Schutz vor einer ineffektiven Behandlung (die Geld kostet) und auch Risiken bzw. unerwünschte Wirkungen haben kann. Last but not least hat sich die "Passung" zwischen Therapeut und Patient als besonders wichtig herausgestellt- stimmt die Chemie nicht, hat die beste Therapie der Welt keine Aussicht auf Erfolg.